Ferienanspruch

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Der Ferienanspruch wird in Tagen erfasst und vom System in Stunden verwaltet.

 

Bei einer Vollzeitanstellung mit einem Wochenzeitmodell à 5 Arbeitstagen zu 8 Std., ergibt sie bei 4 Wochen ein Anspruch von 20 Ferientage oder 168 Stunden. (4 x 5 Tage)

 

Bei einer Teilzeitanstellung mit einem Teilzeit-Wochenzeitmodell mit 3 Arbeitstagen zu 8 Stunden, ergibt sich ein Anspruch von 12 Ferientagen oder 96 Stunden. (4 x 3 Tage)

 

Bei einer Teilzeitanstellung mit einem Teilzeit-Prozenwert, der sich auf die Sollzeit eines Wochenzeitmodells mit  5 Arbeitstagen pro Woche bezieht, ergibt sich bei 4 Wochen ein Anspruch von 20 Ferientagen zur reduzierten Sollzeit.

 

Bei Personen, die während des Jahres eintreten, wird der Jahresanspruch gemäss obenstehender Regeln erfasst. Pro-rata- und Teilzeitan­spruch werden vom System berechnet.

 

Ferienanspruch erfassen

 

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Tables > Mitarbeiter

 

 

Der Ferienanspruch wird im Personalstamm als Default-Ferienanspruch erfasst gemäss oben stehenden Vorgaben.

 

Bei Personen, die während des Jahres eintreten, wird der volle Jahresanspruch erfasst. Pro-rata- und Teilzeitan­spruch werden vom System berechnet.

 

Bei Personen, die im Stundenlohn beschäftigt sind, wird kein Ferienanspruch erfasst. Absenzen können dennoch geplant und in der Absenzentabelle angezeigt werden.

 

Ferienanspruch mutieren

 

Pfad

Tables > Mitarbeiter >

_img3 Personalstammblatt

 

 

Der Default-Ferienanspruch kann mit einer Mutation der Anstellungsvorgaben auf den ersten eines Folgemonats geändert werden.


 

Ferienanspruch bei einer Änderung des Anstellungsgrades

 

 

Wenn von einem tieferen Anstellungsgrad in einen höheren oder umgekehrt von einem höheren in einen tieferen mutiert wird, ändert sich der Wert des Feriensaldos, der aus der abgeschlossenen Subperiode übernommen wird. Er berechnet sich wie folgt:

 

Beispiel

bisherige Periode

neue Periode        

Mehrwert

Sollzeit pro Tag 8 Std. x Saldo 5.30 Tage =

Sollzeit pro Tag 6 Std. x Saldo 5.30 Tage =

42.40 Std.

31.80 Std.

+10.60 Std.

 

 

Der errechnete Wert wird in der Feriensaldi­liste als «Ausgleich Gleitzeit» angezeigt. Es bleibt dem Anwender überlassen, ob er den Wert verrechnen will, z.B. mit einer Gleitzeit-Gutschrift oder einem Gleitzeit-Abzug oder gar nicht.