Beispiel der Berechnung mehrstufiger Pausenabzüge

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Formel

Pausenvorgabe abzüglich realisierte Pause = Pausenabzug.

(Beispiel: Vorgabe 30 Min. abzgl. registrierte Pause 20 Min = Pausenabzug 10 Min.)

 

Grundsatz

 

 

 

Der Pausenabzug kann nicht grösser sein als die Arbeitszeit ab Stufenanfang. D.h. Um bei einer Vorgabe von 30 Minuten nach 7 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten abziehen zu können, müssen mindestens 7 Stunden 30 Minuten gearbeitet werden.

 

Beispiele ohne registrierte Pause

 

 

Beispiel 1

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0.40 Stunden Arbeitszeit nach 9 Stunden.

0.40 Stunden sind kleiner als der Pausenabzug der Vorstufe. Es gilt der Vorstufenabzug von 0:30 Minuten.

 

Beispiel 2

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0.75 Stunden Arbeitszeit nach 9 Stunden.

0.75 Stunden sind grösser als der Pausenabzug der Vorstufe. Es werden 0.75 Std abgezogen.

 

Beispiele mit registrierter Pause

 

Ist eine registrierte Pause vorhanden, wird sie entweder von der Arbeitszeit (Beispiel 3) oder vom Vorstufenabzug (Beispiel 4) abgezogen.

 

Beispiel 3

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1.17 Stunden Arbeitszeit nach 9 Stunden.

0.67 Stunden registrierte Pause

1.17 Stunden sind grösser als der Pausenabzug der Vorstufe von 0.50 Std. Es kommt der Pausenabzug der Stufe «nach 9 Std.» zu Anwendung: 1.00 Std. -0.33 Stunden registrierte Pause = Pausenabzug 0.67 Stunden.

 

Beispiel 4

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0.41 Stunden Arbeitszeit nach 9 Stunden.

0.41 Stunden sind kleiner als der Pausenabzug der Vorstufe. Es kommt der Pausenabzug der Stufe «nach 7 Std» zur Anwendung. 0.50 Std. - 0.41 Std. registrierte Pause = Pausenabzug 0.09 Stunden.