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Bei der Zeitfensterregel «Sonntagszulage», die beim Nachteinsatz vom Samstag zum Sonntag am Sonntagmorgen wirksam werden soll, ist folgendes zu beachten:
Das Tageskonto wird mit dem Datum des Samstags eröffnet, die Sonntagszulage ist jedoch erst am Tag darauf am Sonntag ab 6:00 Uhr gültig. Damit das System die Sonntagsregel erkennen kann, müssen Anfang- und Enduhrzeiten der Regel um 24 Stunden erhöht erfasst werden. Beispiel: 06:00 Uhr wird mit (6 + 24) 30:00, bis 9 + 24 33:00 Uhr.
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