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Ratgeber Arbeitsrecht
Feriengeld bei Anstellung um Stundenlohn
 
Meine Frau arbeitet seit 2000 ohne schriftlichen Arbeitsvertrag pro Monat 75 Stunden auf Abruf. Auf der monatlichen Lohnabrechnung figurieren jeweils die Abzüge für AHV, ALV, Suva/NBU und Krankentaggeld, aber kein Zuschlag für Ferienlohn. Hat meine Frau ein Feriengeld zugute und wenn ja, in welcher Höhe?
 
Ja, Ihre Frau hat, wie alle Arbeitnehmer - ob sie mit voller Stelle, in Teilzeit oder im Stundenlohn angestellt sind - Anspruch auf Ferien. Und zwar setzt sich der Ferienanspruch aus 2 Elementen zusammen: Dem Recht, zusammenhängende Erholungszeit von mehreren Tagen zu erhalten, und zwar pro Jahr mindesten vier Wochen (davon 2 zusammenhängend), und dem Anspruch, dass während dieser Zeit Lohn entrichtet wird, damit die Erholung auch wirtschaftlich möglich ist.
Die Höhe des Ferienlohns muss im Arbeitsvertrag und in jeder Lohnabrechnung entweder frankenmässig oder in Lohnprozenten separat und zusätzlich zum Grundlohn aufgeführt sein. Eine mündliche Abmachung oder schriftliche Klausel, wonach der Ferienlohn inbegriffen ist, ohne separat ausgewiesen zu werden, ist nicht statthaft.
 
Beim gesetzlichen Minimalferienanspruch von 4 Wochen beträgt der Zuschlag 8.33 Prozent des Bruttolohnes (bei 5 Wochen 10.64 Prozent). Das gilt auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht. Da Lohnansprüche erst nach 5 Jahren verjähren, kann Ihre Frau das Feriengeld bis und mit September 2002 nachfordern.
 
Tages Anzeiger, Sozial und Sicher.
 

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