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Ratgeber Ferien
Kürzung der Ferien wegen zu vielen Absenzen
 
Wenn ein Arbeitnehmer öfters und länger der Arbeit fernbleibt, sieht das Gesetz in OR 329b vor; die Ferien zu kürzen, wenn die Absenzen zusammengerechnet eine gewisse Dauer überschreiten. OR 329b ist sehr unklar formuliert und deshalb unter den Juristen umstritten. Für den wichtigsten Fall, die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers, gilt OR 329b II.
 

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