Der Ferienanspruch wird in Tagen erfasst und vom System in Stunden verwaltet.
Bei einer Vollzeitanstellung mit einem Wochenzeitmodell à 5 Arbeitstagen zu 8 Std., ergibt sie bei 4 Wochen ein Anspruch von 20 Ferientage oder 168 Stunden. (4 x 5 Tage)
Bei einer Teilzeitanstellung mit einem Teilzeit-Wochenzeitmodell mit 3 Arbeitstagen zu 8 Stunden, ergibt sich ein Anspruch von 12 Ferientagen oder 96 Stunden. (4 x 3 Tage)
Bei einer Teilzeitanstellung mit einem Teilzeit-Prozenwert, der sich auf die Sollzeit eines Wochenzeitmodells mit 5 Arbeitstagen pro Woche bezieht, ergibt sich bei 4 Wochen ein Anspruch von 20 Ferientagen zur reduzierten Sollzeit.
Bei Personen, die während des Jahres eintreten, wird der Jahresanspruch gemäss obenstehender Regeln erfasst. Pro-rata- und Teilzeitanspruch werden vom System berechnet.
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