Kompensation

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Ein Gleitzeit-Guthaben kann kompensiert werden, indem an einem oder mehreren Arbeitstagen nicht gearbeitet wird. Um die Kompensation im Zeitprotokoll als Kompensation bezeichnen zu können, wird sie als Absenz mit der Zeitart «40 Kompensation Gleitzeit» erfasst.

 

Ein Zeitzuschlag- oder ein Überzeit-Guthaben kann kompensiert werden, indem an einem oder mehreren Arbeitstagen nicht gearbeitet wird. Um das Guthaben vom Zuschlag-Konto abbuchen zu  können, muss eine Absenz mit der Zeitart «151 Kompensation Zeitzuschlag» erfasst werden.

 
Kann das Guthaben auf diese Weise nicht abgebaut werden, z.B. bei einem Mitarbeiter, dessen Arbeitszeit im Einsatzplaner geplant wird, kann es mit einer Abschlussbuchung auf das Gleitzeitkonto umgebucht und dann wie ein Gleitzeit-Guthaben kompensiert werden.