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Bei der Sonntagszulage, die beim Nachteinsatz vom Samstag zum Sonntag am Sonntagmorgen wirksam werden soll, ist folgendes zu beachten:
Beispiel:
Soll am Sonntag ab 06:00 Uhr die Sonntagzulage gutgeschrieben werden, müssen die von- und bis-Uhrzeiten der Regel um 24 Stunden erhöht erfasst werden. 06:00 mit 30:00, (6+24).
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