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Der Teilzeitgrad kann im Personalstamm mit einem Prozentwert, der sich auf ein Vollzeit-Wochenzeitmodell bezieht, definiert werden. Die Sollzeit wird in der Folge rechnerisch auf den Teilzeit-Prozentwert reduziert, bei 80% von beispielsweise 8 auf 6.40 Stunden.
Hinweis! Dieses Modell eignet sich nur für Personen, die an allen Wochentagen ihr 80% Pensum zur reduzierten Sollzeit von, z.B. mit 6.40 Std. leisten. Würde sie regelmässig nur 4 Tage à 8 Stunden arbeiten, käme sie bei einer Absenz zu kurz, weil nur 6.40 Std. gutgeschrieben würden.
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