Teilzeit-Modelle

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Teilzeitarbeit


 

Teilzeitarbeit kann mit einem Teilzeit-Prozentwert oder mit einem Teilzeit-Wochenzeitmodell geregelt werden.

 

 

Teilzeitarbeit mit einem Teilzeit-Prozentwert regeln.


 

Der Teilzeitgrad kann im Personalstamm mit einem Prozentwert, der sich auf ein Vollzeit-Wochenzeitmodell bezieht, definiert werden. Die Sollzeit wird in der Folge rechnerisch auf den Teilzeit-Prozentwert reduziert, bei 80% von beispielsweise 8 auf 6.40 Stunden.

 

Hinweis! Dieses Modell eignet sich nur für Personen, die an allen Wochentagen ihr 80%  Pensum zur reduzierten Sollzeit von, z.B. mit 6.40 Std. leisten. Würde sie regelmässig nur 4 Tage à 8 Stunden arbeiten, käme sie bei einer Absenz zu kurz, weil nur 6.40 Std. gutgeschrieben würden.

 

 

Teilzeitarbeit mit einem Teilzeit-Wochenzeitmodell regeln.

 

Ein Teilzeit-Wochenzeitmodell kann mit unterschiedlicher Sollzeit festhalten, an welchen Wochentagen wie viel gearbeitet werden soll. Damit ist gewährleistet, dass Absenzen, Ferien und auch Feiertage­ zu den vorbestimmten Sollzeiten des Teilzeit-Wochenzeitmodells korrekt vergütet werden.

 

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Hinweis! Dieses Modell eignet sich für Personen, die ihr Teilzeitpensum an bestimmten Wochen­tagen leisten.