Ist eine registrierte Pause vorhanden, wird sie entweder von der Arbeitszeit (Beispiel 3) oder vom Vorstufenabzug (Beispiel 4) abgezogen.
Beispiel 3
1.17 Stunden Arbeitszeit nach 9 Stunden.
0.67 Stunden registrierte Pause
1.17 Stunden sind grösser als der Pausenabzug der Vorstufe von 0.50 Std. Es kommt der Pausenabzug der Stufe «nach 9 Std.» zu Anwendung: 1.00 Std. -0.33 Stunden registrierte Pause = Pausenabzug 0.67 Stunden.
Beispiel 4
0.41 Stunden Arbeitszeit nach 9 Stunden.
0.41 Stunden sind kleiner als der Pausenabzug der Vorstufe. Es kommt der Pausenabzug der Stufe «nach 7 Std» zur Anwendung. 0.50 Std. - 0.41 Std. registrierte Pause = Pausenabzug 0.09 Stunden.
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