Der Ferienanspruch wird in Tagen erfasst und vom System in Stunden verwaltet. Bei 4 Wochen Ferien à 42 Stunden und 5 Tagen ergibt sich mit 4 (Wochen) x 5 (Tage) ein Anspruch von 20 Tagen - oder x 42 Stunden ein Anspruch von 168 Std.
Bei Personen, die während des Jahres eintreten, wird der volle Jahres-Anspruch erfasst. Pro-rata- und Teilzeitanspruch werden vom System berechnet.
Hinweis! Bei Personen, die im Stundenlohn beschäftigt sind, wird kein Ferienanspruch erfasst. Es können dennoch Absenzen geplant und in der Absenzentabelle angezeigt, es kann jedoch kein Bezug berechnet werden, weil das Stundenlohn-Wochezeitmodell keine Sollzeit enthält.
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