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Auszug aus dem Arbeitsgesetz:
Pausen gelten als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den Arbeitsplatz nicht verlassen darf und sich für einen allfälligen Arbeitseinsatz bereithalten muss. Ist es aber beispielsweise erlaubt, in der Kantine einen Kaffee zu trinken oder darf man gar das Firmengebäude verlassen, sind die Pausen unbezahlt.
Diese Regelungen sind zwingendes Recht. Das heisst, das Anrecht auf eine Pause kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Das Arbeitsgesetzt dient dem Gesundheitsschutz der Arbeit Nehmenden. Ihm unterstehen in der Schweiz deshalb alle privaten Betriebe. Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind allerdings Arbeit Nehmende, wenn sie eine höhere, leitende Funktion ausüben.
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