Teilzeit-Modelle

Top  Previous  Next

 

 

 

Teilzeitarbeit

 

Teilzeitarbeit kann mit einem Teilzeit-Prozentwert oder mit einem Teilzeit-Wochenzeitmodell geregelt werden.

 

Teilzeitarbeit mit einem Teilzeit-Prozentwert regeln

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Teilzeitgrad kann mit einem Prozentwert, z.B. 80 %, festgelegt werden, der sich auf ein Vollzeitmodell bezieht. Die Sollzeit wird in der Folge an jedem Arbeitstag auf den Teilzeit-Prozentwert reduziert, bei einem Teilzeitgrad von 80 % von beispielsweise 8 auf 6.40 Stunden.

 

_img64

 

Hinweis! Dieses Modell eignet sich nur für Personen, die ihr Teilzeitpensum an allen Wochentagen zu reduzierter Sollzeit leisten.

 

Arbeitet sie z.B. nur an vier Tagen pro Woche und würde sie an einem Tag, an welchem sie normalerweise 8 Stunden arbeitet krank, würden im Beispiel nur 6.40 Stunden gutgeschrieben.

 

Teilzeitarbeit mit einem Teilzeit-Wochenzeitmodell regeln.

 

Mit einem Teilzeit-Wochenzeitmodell kann mit der Sollzeit festgelegt werden, an welchen Wochentagen wie viel gearbeitet werden soll. Damit ist gewährleistet, dass Feier­tage, Absenzen und Ferien­ nur an den durch das Teilzeit-Wochenzeitmodell bestimmten Arbeitstagen vergütet werden.

 

_img117

 

Hinweis! Dieses Modell eignet sich für Personen, die ihr Teilzeitpensum an bestimmten Wochen­tagen leisten.