Der Teilzeitgrad kann mit einem Prozentwert, z.B. 80 %, festgelegt werden, der sich auf ein Vollzeitmodell bezieht. Die Sollzeit wird in der Folge an jedem Arbeitstag auf den Teilzeit-Prozentwert reduziert, bei einem Teilzeitgrad von 80 % von beispielsweise 8 auf 6.40 Stunden.
Hinweis! Dieses Modell eignet sich nur für Personen, die ihr Teilzeitpensum an allen Wochentagen zu reduzierter Sollzeit leisten.
Arbeitet sie z.B. nur an vier Tagen pro Woche und würde sie an einem Tag, an welchem sie normalerweise 8 Stunden arbeitet krank, würden im Beispiel nur 6.40 Stunden gutgeschrieben.
|