Ferienanspruch

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Der Ferienanspruch wird in Tagen erfasst und vom System in Stunden verwaltet. Bei 4 Wochen Ferien à 42 Stunden und 5 Tagen ergibt sich mit 4 (Wochen) x 5 (Tage) ein Anspruch von 20 Tagen - oder x 42 Stunden ein Anspruch von 168 Std.

 

Bei Personen, die während des Jahres eintreten, wird der volle Jahres-Anspruch erfasst. Pro-rata- und Teilzeitan­spruch werden vom System berechnet.

 

Hinweis! Bei Personen, die im Stundenlohn beschäftigt sind, wird kein Ferienanspruch erfasst. Es können dennoch Absenzen geplant und in der Absenzentabelle angezeigt, es kann jedoch kein Bezug berechnet werden, weil das Stundenlohn-Wochezeitmodell keine Sollzeit enthält.

 

Ferienanspruch bei Teilzeitarbeit

 

 

Bei Personen, die Teilzeit arbeiten, wird der volle Jahres-Anspruch erfasst. Pro-rata- und Teilzeitan­spruch werden vom System berechnet.

 

Hinweis! Laut Gesetz haben alle Angestellten vier Wochen Ferien pro Jahr zugut (Ausnahme: bis zum 20. Geburtstag fünf Wochen oder andere Vorgabe eines GAVs). Somit haben auch Teilzeitangestellte Anspruch auf jährlich vier arbeitsfreie Wochen. Allerdings bemisst sich die Anzahl Ferientage aufgrund des jeweiligen Pensums: Bei einer vollen Stelle ergeben vier arbeitsfreie Wochen à 5 Arbeitstage 20 Ferientage. Ein 60-Prozent-Pensum, das an 3 Arbeitstagen geleistet wird, ergibt 12 Ferientage.

 

Begründung: Für eine Woche Ferien muss eine teilzeitarbeitende Person nur drei Arbeitstage hergeben, an den 2 andern Arbeitstagen hat sie ohnehin frei.

 

Ferienanspruch erfassen

 

 

Der Ferienanspruch wird im Personalstamm als Default-Ferienanspruch erfasst. Beim Jahreswechsel wird der Defaultwert automatisch in die neue Ferienperiode übernommen.

 

Ferienanspruch mutieren

 

 

Der Default-Ferienanspruch wird mit einer Mutation der Anstellungsvorgaben auf den ersten eines Folgemonats geändert.

 

(siehe Personalstamm, Anstellungsvorgaben mutieren)

 

Ferienanspruch bei einer Änderung des Anstellungsgrades

 

 

 

Wenn von einem tieferen Anstellungsgrad in einen höheren oder umgekehrt von einem höheren in einen tieferen mutiert wird, ändert sich der Wert des Feriensaldos der aus der abgeschlossenen Subperiode übernommen wird. Er berechnet sich wie folgt:

 

Beispiel

bisherige Periode

neue Periode        

Mehrwert des Feriensaldos

Sollzeit pro Tag 8 Std. x Saldo 5.30 Tage =

Sollzeit pro Tag 6 Std. x Saldo 5.30 Tage =

42.40 Std.

31.80 Std.

+10.60 Std.

 

 

Der errechnete Wert wird in der Feriensaldi­liste als «Ausgleich Gleitzeit» angezeigt. Es bleibt dem Anwender überlassen, ob er den Wert verrechnen will, z.B. mit einer Gleitzeit-Gutschrift oder einem Gleitzeit-Abzug oder gar nicht.