Vorholzeit

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Variante1:

 

Sollzeit-Zuschlag, um in der Folge jeden Tag ein paar Minuten aufarbeiten zu können.

 

So plausibel diese Variante scheint - sie ist nicht zu empfehlen. Sie hat gravierende Nachteile:

 

1Sie funktioniert nur wenn ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr arbeitet. Wenn er während des Jahres eintritt, bleibt zu wenig Zeit um das Soll zu erfüllen.

 

2Es müssen jedes Jahr neue Zeitmodelle erstellt werden.

 

3Ferien und Absenzen, z.B. Krankheit, sowie Feiertage werden mit einem
unberechtigten Zuschlag verbucht.

 

Empfehlung Variante 2

 

Anfangs Jahr oder beim Eintritt wird dem Mitarbeiter die Vorholzeit vom Gleitzeitkonto abgezogen!

Die Zeiterfassung beginnt mit einem Minussaldo, der nach und nach aufgearbeitet werden kann und laufend ausgewiesen wird.

 

Hinweis
Die Höhe des Vorhol-Abzugs ist abhängig von der Art der Anstellung.

 

-Bei einer Vollzeitanstellung wird die Sollzeit der Vorholtage abgezogen.
-Bei einer Beschäftigung nach Teilzeit-Prozent wird die reduzierte Sollzeit der Vorholtage abgezogen.
-Bei einer Beschäftigung nach einem Teilzeit-Zeitmodell wird die Sollzeit der Vorholtage, die auf einen Arbeitstag fallen, abgezogen.

 

Vorholzeit erfassen:

 

 

Wenn z.B. bei Vollzeitbeschäftigung 3 Tage à 8 Stunden vorgeholt werden sollen, werden 24 Stunden wie folgt vom Gleitzeitkonto abgezogen.

 

Schritt 1 Abzug erfassen

 

Menü Mitarbeiter aktiv auswählen > Mitarbeiter auswählen > zum Abschnitt Abschlussbuchung navigieren und mit dem Link Neuaufnahme: Eingabe in Stunden das Erfassungsfenster öffnen.

 

Mit der Zeitart 27 «Abzug Gleitzeitsaldo» und der Eingabe der Anzahl Vorhol-Stunden den Abzug erfassen.
Unter Bemerkung «Vorholzeit» eingeben.

 

Schritt 2 Vorhol-Feiertage erfassen

 

Vorholtage als Feiertage mit der Bezeichnung, z.B. «Vorholtag 27. Dez.», erfassen.

 

Beim einem Austritt während des Jahres

 

 

muss die Zeit der nicht bezogen Vorholtage mit der Zeitart 28 «Gutschrift Gleitzeitsaldo» wieder gutgeschrieben werden.