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Ratgeber Arbeitsrecht
Bezahlte Arbeit während Urlaub
 
Lausanne. - Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Ferienlohn, wenn sie während der Ferien einer zusätzlichen bezahlten Arbeit nachgehen. Dies hat das Bundesgericht in einem Streit zwischen einem Chauffeur und seinem Arbeitgeber entschieden. Weil ihm der Führerausweis entzogen worden war, wollte der Chauffeur diese Zeit mit einer vierwöchigen Ferienpause überbrücken. Statt sich zu erholen, nahm er für diese Zeit einen Job als Handlanger in einem Warenhaus an. Dies führte zu einem Streit mit seinem Arbeitgeber, der sich weigerte, den Ferienlohn von 3200 Franken zu zahlen. Das Bundesgericht entschied zu Gunsten des Arbeitgebers. Ein Arbeitgeber habe Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer nach den Ferien erholt zur Arbeit erscheine, erklärte das Bundesgericht.
 

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