Ratgeber Arbeitsrecht
Muss ich für Rauchpausen ausstempeln?
Frage: In unserer Firma dürfen Angestellte nur auf dem Balkon rauchen. Das kann ich gut verstehen. Seit neuestem verlangt unser Chef aber auch, dass wir für Rauchpausen ausstempeln. Ist das zulässig?
Ja. Pausen gelten generell nicht als Arbeitszeit und sind vom Arbeitgeber auch nicht zu bezahlen. Ihr Chef darf deshalb verlangen, dass Sie für Rauchpausen und andere Pausen ausstempeln. Gestützt auf sein Weisungsrecht dürfte er spezielle Rauchpausen sogar ganz verbieten oder eine Höchstzahl festlegen. Hingegen haben Sie wie alle Angestellten Anspruch auf die gesetzliche Pause des Arbeitsgesetzes. Sie betragt ab fünfeinhalb Stunden Arbeitszeit eine Viertelstunde, ab sieben Stunden Arbeitszeit eine halbe Stunde und nach neun Stunden Arbeitszeit eine ganze Stunde.
Tages Anzeiger, 18.1.2010, Sozial und Sicher
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