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Ratgeber Arbeitsrecht
Der Sabbatical
 
(von hebr.-gr.-lat. Sabbat, was den jüdischen Ruhetag bezeichnet) ist ein Langzeiturlaub (meist ab 3 Monaten ohne Militärdienste und Mutterschaft) unter Aufrechterhaltung des bisherigen Arbeitsverhältnisses bzw. Garantie einer gleichwertigen Anstellung.
 
Gründe von Arbeitgeberseite:
Zur Motivationssteigerung, gegen "Burn-out"-Syndrome, als Belohnung zum Ausgleich von Auftragsschwankungen oder saisonal bedingter Überkapazitäten, zur Verringerung des Durchschnittsalters, für Forschungsprojekte von Dozierenden.
 
Gründe von Arbeitnehmerseite:
Zur Erholung, für Weiterbildung, Hobbys, gemeinnützige Aufgaben, zur Gründung eines eigenen Unternehmens, usw.
 
Verbreitung:
Am ehesten werden Sabbaticals bei grossen Dienstleistungsunternehmen eingesetzt. Laut einer 1997 im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit bei 1650 untersuchten Firmen durchgeführten Befragung haben 36% der Unternehmen dieses Arbeitszeitmodell bereits realisiert. Weiter 3% haben dessen Einführung geplant und 26% halten dies für erstrebenswert. Der administrative Aufwand ist als relativ gering einzustufen.
 
Entlöhnung:
Individuell, entweder volle Bezahlung, teilweiser oder gar kein Lohnausgleich. Zunehmend beliebt werden Arbeitszeitkonten, auf denen z.B. geleistete Überstunden angespart werden können. Diese können für Frühpensionierungen, aber auch für Sabbaticals genutzt werden. für den Mitarbeitenden ergeben sich dadurch keine Lohneinbussen, da die Arbeitszeit bereits geleistet worden ist. Fast jede zweite Firma hat in einzelnen Fällen dieses Modell der Langzeitkonti bereits realisiert (41%) oder geplant (6%).
 

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