Professionelle Zeiterfassung via Internet
SpyderLink
Ratgeber Arbeitsrecht
Teilzeitarbeit bei Feiertagen und Krankheit
 
Frage: Ich arbeite 80 Prozent, vier Tage à 8.5 Stunden. Absenzen werden aber immer auf eine Fünftagewoche umgerechnet. Mir werden nur 6,6 Stunden pro Tag gutgeschrieben. Bin ich einen Tag weg, muss ich 1,7 Stunden nacharbeiten. Da stimmt doch was nicht.
 
Antwort Beobachter Ratgeber, Irmtraut Bräunlich, 2010: Ja, Sie haben völlig recht. Wenn sie einen Arbeitstag krank sind oder Ferien machen, müssen Ihnen natürlich die ganzen 8,5 Stunden angerechnet werden. Die Methode, Absenzen auf eine Fünftagewoche umzurechnen, funktioniert nur dann problemlos, wenn Sie eine ganze Woche abwesend sind, weil dann die Rechnung wieder aufgeht.
 
Mit dem von Ihnen beschriebenen Problem werden wir im Beobachter-Beratungszentrum immer wieder konfrontiert. Offenbar sind in vielen Firmen Computerprogramme im Einsatz, die so rechnen, wie sie es schildern. Das ändert jedoch nichts daran, dass diese Berechnungsweise unsinnig und vor allem rechtlich nicht korrekt ist.
Wenn Sie wegen Ferienbezugs oder Krankheit nicht arbeiten, haben Sie laut Gesetz in dieser Zeit den darauf entfallenden Lohn zugut. Das heisst, der Arbeitgeber muss Ihnen genau den gleichen Lohn bezahlen, wie wenn Sie gearbeitet hätten. Selbstverständlich ist auch die entsprechende Arbeitszeit gutzuschreiben. Wenn Sie nun Dienstag bis Freitag jeweils 8,5 Stunden arbeiten, muss Ihnen an solchen Tagen - auch wenn Sie krank oder ferienabwesend sind - genau diese Anzahl Stunden gutgeschrieben und bezahl werden. Arbeitsunfähigkeit oder Ferien dürfen nicht dazu führen, dass Minusstunden enstehen, die angschliessen nachgearbeitet werden müssen.
 
Da gleiche gilt übrigens auch für Feiertage. Fallen sie auf einen Arbeitstag, hat auch ein Teilzeitbeschäftigter einen vollen freien Tag zugut, wobei genau die Stunden bezahlt und gutgeschrieben werden, die er normalerweise gearbeitet hätte. fällt der Feiertag hingegen auf einen Wochentag, an dem er üblicherweise frei hat, tangiert dies das Arbeitsverhältnis nicht. Der Arbeitgeber muss weder etwas bezahlen noch einen Ersatzfeiertag gewähren.
 

P.S. Nie war es einfacher, Zeit,- Absenzen- und Ferien zu verwalten dank der webbasierten Zeiterfassung- und Leistungserfassung-Software SpyderLink.