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Ratgeber Arbeitsrecht
Zuschläge für zu viel gearbeitete Stunden
 
Ich arbeite über einen Stellenvermittler in einem Planungsbüro. Mein Vertrag läuft auf 40 Stunden pro Woche. Weil wir ein für die Firma sehr wichtiges, kurzfristig angelegtes Projekt hatten, arbeitete ich in den letzten 2 Monaten aber meist über 55 Stunden pro Woche. Wie sind hier die Zuschläge geregelt? Erhalte ich auf alle Überstunden einen Zuschlag?
 
Sie müssen unterscheiden zwischen Überstunden und Überzeit. Diese werden nämlich nicht gleich abgegolten. Wer länger arbeitet, als im Arbeitsvertrag steht, leistet Überstunden. Die Überzeit hingegen ist eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit. Diese liegt je nach Branche bei 45 oder 50 Wochenstunden. Überzeit ist unter besonderen Umständen zugelassen.
 
Zur Abgeltung: Die Bezahlung von Überstunden können Arbeitgeber und -nehmer vertraglich regeln. Steht bei Ihnen nichts im Vertrag und gibt es keine andere Regelung, können Sie die Stunden kompensieren oder erhalten Sie eine auf jede Überstunde einen Lohnzuschlag von 25%. Stellenvermittler bezahlen üblicherweise den Zuschlag.
 
Achtung: Ihr Chef muss die Überstunden genehmigt oder angeordnet haben. Wer heimlich zu viel arbeitet, bekommt keinen Zuschlag.
 
Im Unterschied zu den Überstunden ist bei der Überzeit der gesetzliche Lohnzuschlag von 25 Prozent zwingend. Er kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Es gibt allerdings eine Einschränkung:
Büropersonal wie technische und andere Angestellte haben Anspruch auf den Zuschlag, wenn Überzeit mehr als 60 Stunden im Jahr ausmacht. Sind Sie als Arbeitnehmer einverstanden, können Sie die Überzeit auch durch Freizeit kompensieren. Dies aber ohne Zuschlag. Und der Ausgleich muss innert eines Jahres stattfinden.
 

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