Ratgeber Ferien
Anspruch auf Wiederholung der Ferien?
Meine Gattin verunfallte am ersten Ferientag. Ich musste sie in den Notfall bringen, wo festgestellt wurde, dass eine Operation nötig war. Die Operation fand tags darauf am Ferienort statt. Für mich persönlich war die Ferienwoche somit dahin. Habe ich das Recht auf eine Rückvergütung meiner Ferien durch den Arbeitgeber, da man hier ja kaum von Erholung sprechen kann?
Es ist richtig, dass Ferien der Erholung dienen sollen. Ob eine Erholung möglich ist oder nicht, hängt aber nicht allein von der persönlichen Einschätzung ab. Es muss eine einigermassen erhebliche Beeinträchtigung vorliegen, die den Ferienzweck vereitelt. Eine solche Beeinträchtigung ist aus Ihren Schilderungen nicht zu erkennen.
Zum einen sind nicht Sie selber verunfallt, sondern Ihre Frau. Zum andern scheint es sich beim Unfall Ihrer Gattin nicht um ein schwerwiegendes Ereignis mit lebensbedrohlichen Folgen gehandelt zu haben, das etwa Auswirkungen auf Ihre psychische Gesundheit gehabt hätte. Der Unfall mag zwar Ihre Ferienpläne vereitelt haben, das reicht aber nicht, um vom Arbeitgeber ein Nachholen der Ferien verlangen zu können.
Tagesanzeiger August 2011
P.S. Die webbasierte Zeiterfassung Software Spyder
Link unterstützt Sie professionell bei der
Arbeitszeiterfassung,
Absenzenverwaltung und der
Leistungserfassung.