Ratgeber Ferien
Dauer der Ferien
Der gesetzlichen Ferienanspruch wird folgendermassen festgelegt: Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat pro Jahr mindestens vier Wochen Ferien zugut. Jugendlichen unter 20 Jahren steht sogar ein Anspruch auf fünf Wochen Ferien zu; im Jahr ihres 20. Geburtstags berechnet sich ihr Ferienanspruch nach der Pro-rata-Regel bis und mit des Monats ihres Geburtstages. Bis dann haben sie den Pro-rata-Anteil an den 5 Wochen zugut, für die restlichen Monate einen entsprechenden Anteil an den ihnen ab dann zustehenden 4 Wochen pro Jahr. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme haben also über 50-Jährige keinen gesetzlichen Mindestanspruch auf fünf Wochen Ferien - oft aber aufgrund eines Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrages.
P.S. Die webbasierte Zeiterfassung Software Spyder
Link unterstützt Sie professionell bei der
Arbeitszeiterfassung,
Absenzenverwaltung und der
Leistungserfassung.