Ratgeber Ferien
Ferienanspruch bei Stundenlohn
Seit meiner Pensionierung arbeite ich weiter und bin im Stundenlohn bezahlt. für Ferien werden mir jeden Monat 8.33 Prozent Lohnzuschlag bezahlt. Das entspricht vier Wochen Ferien. Habe ich in meinem Alter nicht Anspruch auf sechs Wochen?
Gemäss Gesetz stehen Ihnen mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr zu, mehr nicht. Der Anspruch ist gleich hoch für alle Arbeitnehmenden, die älter sind als 20 Jahre.
Viele Firmen und Gesamtarbeitsvertäge gewähren mehr als das gesetzliche Minimum oder stufen den Ferienanspruch nach Alter ab. Einen gesetzlichen Anspruch für ältere Arbeitnehmende auf mehr Ferien gibt es nicht.
Die Ferien über einen Lohzuschlag abzugelten, ist nur zulässig bei sehr unregelmässigen Arbeitseinsätzen. In diesem Fall muss der Lohnzuschlag auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.
Tagesanzeiger August 2011
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