Professionelle Zeiterfassung via Internet
SpyderLink
Ratgeber Ferien
Ferienanspruch in Tagen
 
Wenn nicht alle Ferien in ganzen Wochen bezogen werden, sondern zum Teil in kürzeren Blöcken oder gar in Einzeltagen - was das Gesetz nur eingeschränkt zulässt, - dann ist die einem zustehende Anzahl Ferienwochen mit den Arbeitstagen einer Normalarbeitswoche zu multiplizieren. Beispiel: Beim gesetzlichen Anspruch gemäss OR 329a I stehen einer Mitarbeiterin im Alter von über 20 Jahren, die an 5 Tagen der Woche arbeitet, pro Jahr insgesamt 4 x 5 = 20 Ferientage zu. Arbeitet sie jeweils zu 5 1/2 Tagen pro Woche, dann beträgt ihr 4-wöchiger Ferienanspruch 22 Arbeitstage. Eine Mitarbeiterin, 57 Jahre alt, hat gemäss dem für sie geltenden GAV jährlich 6 Wochen Ferien zugute. Da sie nur 3 Tage in der Woche arbeitet, beträgt ihr jährlicher Ferienanspruch 18 Tage.
 

P.S. Die webbasierte Zeiterfassung Software SpyderLink unterstützt Sie professionell bei der Arbeitszeiterfassung, Absenzenverwaltung und der Leistungserfassung.