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Ratgeber Ferien
Finanzielle Abgeltung der Ferien
 
Im Zusammenhang mit dem Ferienlohn stellen sich in der Praxis zwei wichtige Fragen:
 
Dürfen Ferien finanziell abgegolten statt real gewährt werden?
Und:
Kann die Arbeitgeberin den Lohn für zu viel bezogene Ferien zurückverlangen?
 
OR 329d II verbietet absolut zwingend jede Abgeltung der Ferien durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen, um tatsächlich die gesundheitlich notwendige Erholung zukommen zu lassen. Das Auszahlen von Ferien ist also selbst dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist oder es sogar wünscht. In der Praxis wird aber immer wieder gegen das Abgeltungsverbot verstossen; für den Arbeitgeber ist das allerdings nicht ohne Risiko, weil der Arbeitnehmer später die Ferien trotz Abgeltung beziehen kann, ohne dass er das bezahlte Feriengeld zurückzahlen muss.
 

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