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Ratgeber Ferien
Kürzung der Ferien wegen zuvielen unverschuldeten Absenzen
 
  • wegen Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes usw.
  • Zusammengezählt mehr als zwei Monate innerhalb eines Dienstjahres
 
Ferienabzug
Der Arbeitgeber kann einen Zwölftel und für jeden weiteren Monat einen weiteren Zwölftel des Ferienanspruchs abziehen (zwei Monate = 1/12; drei Monate = 2/12 usw.). Vertragliche Regelungen sind nur zulässig, falls sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.
 
Beispiel: Herr Müller hat anfangs Januar einen unverschuldeten Unfall und fehlt deshalb am Arbeitsplatz während vier Wochen. Im Juni muss er drei Wochen in den Militärdienst. Zusammengenommen bleibt er also sieben Wochen seiner Arbeit fern. Das reicht für einen Ferienabzug noch nicht aus. Wenn er nun aber im gleichen Dienstjahr nochmals zwei Wochen krank wird, dann genügt das für einen Ferienabzug von 1/12 des gesamten Ferienanspruches; bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien dürfte ihm dann der Arbeitgeber 20: 12 = 1,66 (= 1 2/3) Tage abziehen.
 

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