Ratgeber Ferien
Rückforderung des Lohnes für zu viel bezogene Ferien
Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst und der Arbeitnehmer hat mehr Ferien bezogen, als ihm bis zu diesem Zeitpunkt pro rata temporis zustehen, kann die Arbeitgeberin verlangen, dass der Arbeitnehmer die zu viel bezogenen Ferien durch «Gratisüberstunden» abarbeitet, falls die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die Frage ist nun, ob sie stattdessen einfach den zu viel bezahlten Lohn zurückfordern kann. Diese unter Arbeitsrechtlern lange umstrittene Frage wird mittlerweile von der grossen Mehrheit der Arbeitsrechtier und auch durch jüngere Gerichtsurteile folgendermassen beantwortet:
Grundsatz: Eine Rückforderung des Lohnes für zu viel bezogene Ferien ist grundsätzlich unzulässig. Von diesem Grundsatz gibt es nun einige Ausnahmen:
zum einen die Sonderregelung von OR 329d III für Schwarzarbeit, zum anderen jene Ausnahmefälle, die man bei aller Unterschiedlichkeit der Lehrmeinungen unter dem Stichwort «abweichende vertragliche Abmachung» zusammenfassen kann.
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