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Ratgeber Ferien
Zu viel bezogene Ferien
 
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt oder die Kündigung vom Arbeitgeber erhält und er bisher mehr Ferien bezogen hat, als ihm gesetzlich oder vertraglich pro rata temporis zustehen, hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, wenn er ihm die zusätzlichen Ferientage nicht «schenken» will: Entweder verlangt er vom Arbeitnehmer, die zu viel bezogenen Ferien bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gratis mit Überstunden «abzuarbeiten» - dabei sind aber die Bestimmungen des ArG und des OR zur Zulässigkeit von Überstunden- bzw. Überzeitarbeit einzuhalten (betriebliche Notwendigkeit, Zumutbarkeit und keine Überschreitung der Höchstarbeitszeit). Ist eine Kompensation nicht mehr möglich oder unzulässig, dann darf der Arbeitgeber unter Umständen das zu viel bezahlte Feriengeld zurückverlangen.
 

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